Was ist liste der artikel des grundgesetzes?

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) besteht aus 146 Artikeln und ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind einige wichtige Informationen zu einigen Artikeln des Grundgesetzes:

  1. Artikel 1: Der Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde und legt fest, dass alle Menschen gleich an Rechten und Würde sind.

  2. Artikel 2: Der Artikel 2 schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Er umfasst auch das Recht auf freie Entfaltung der Person.

  3. Artikel 3: Der Artikel 3 besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Religion, seiner politischen Überzeugungen oder seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

  4. Artikel 4: Der Artikel 4 garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Jeder hat das Recht, seinen Glauben frei zu wählen, auszuüben und zu ändern.

  5. Artikel 5: Der Artikel 5 schützt die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Informationsfreiheit, die Kunstfreiheit und das Recht auf freie Berufsausübung.

  6. Artikel 9: Der Artikel 9 schützt das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht, Gewerkschaften zu bilden und dem Arbeitgeberverband beizutreten.

  7. Artikel 12: Der Artikel 12 garantiert das Recht auf Berufsfreiheit und den Schutz vor Zwangsarbeit.

  8. Artikel 16: Der Artikel 16 regelt das Asylrecht. Er besagt, dass politisch Verfolgte Asyl in Deutschland erhalten können.

  9. Artikel 20: Der Artikel 20 definiert die Grundprinzipien des deutschen Staatswesens, wie die Demokratie, die Bundesrepublik als Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und den Sozialstaat.

  10. Artikel 33: Der Artikel 33 garantiert das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern und Stellen im öffentlichen Dienst.

Diese Aufzählung ist nur eine Auswahl wichtiger Artikel des Grundgesetzes. Das GG enthält noch viele weitere Artikel, die verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens abdecken und die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sowie des Staates festlegen.

Kategorien